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Kfz-Steuererhöhung

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2021 die Erhöhung der Kfz-Steuer in Kraft tritt. Die Kfz-Steuer wird angehoben, da es die Ziele des Klimapakets der Bundesregierung unterstützen soll.

Die Berechnung der KFZ-Steuer ist an folgende Faktoren gekuppelt:

  • Hubraum
  • Motor
  • CO2-Ausstoß
  • Zulassungsdatum

Diese Kriterien bleiben bestehen, jedoch wird der CO2-Emissionswert stärker gewichtet.

Hier sieht Du die Kostenunterschiede:

CO2-Ausstoß Kosten je g/km
bis 95 g/km 0,00 € (alt*: 0,00 €)
bis 115 g/km 2,00 € (alt: 2,00 €)
bis 135 g/km 2,20 € (alt: 2,00 €)
bis 155 g/km 2,50 € (alt: 2,00 €)
bis 175 g/km 2,90 € (alt: 2,00 €)
bis 195 g/km 3,40 € (alt: 2,00 €)
ab 196 g/km 4,00 € (alt: 2,00 €)
Sockelbetrag pro angefangene 100 ccm Benziner: 2,00 €
Diesel: 9,50 €

Nun die gute Nachricht: Die Erhöhung gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2021 zugelassen werden. Bereits zugelassene bzw. Gebrauchtfahrzeuge betrifft die neue Kfz-Steuer nicht. Auch für alle Neuwagen, die noch bis Ende 2020 zugelassen werden, gelten die bisherigen Beiträge.

Also: Wenn Dein Auto erstmalig vor dem 01.01.2021 angemeldet wurde, trifft dich die neue Kfz-Regelung nicht. Es gilt weiterhin die aktuelle Steuer mit den 2 Euro-Schritten pro g/km zuzüglich dem Sockelbetrag je nach Hubraum und Motorart. Beide Faktoren kannst Du aus deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen. Mit einem Kfz-Rechner kannst Du deine anfallende Steuer aus- oder nachrechnen.

Fazit:
Wenn Du überlegst Dir ein neues PS-starkes Auto anzuschaffen, solltest Du es bis Ende 2020 noch tun. Zusätzlich zu der noch aktuell geltenden Kfz-Steuer, profitierst Du auch von der niedrigeren Mehrwertsteuer.

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