Kfz-Steuererhöhung
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2021 die Erhöhung der Kfz-Steuer in Kraft tritt. Die Kfz-Steuer wird angehoben, da es die Ziele des Klimapakets der Bundesregierung unterstützen soll.
Die Berechnung der KFZ-Steuer ist an folgende Faktoren gekuppelt:
- Hubraum
- Motor
- CO2-Ausstoß
- Zulassungsdatum
Diese Kriterien bleiben bestehen, jedoch wird der CO2-Emissionswert stärker gewichtet.
Hier sieht Du die Kostenunterschiede:
CO2-Ausstoß | Kosten je g/km |
---|---|
bis 95 g/km | 0,00 € (alt*: 0,00 €) |
bis 115 g/km | 2,00 € (alt: 2,00 €) |
bis 135 g/km | 2,20 € (alt: 2,00 €) |
bis 155 g/km | 2,50 € (alt: 2,00 €) |
bis 175 g/km | 2,90 € (alt: 2,00 €) |
bis 195 g/km | 3,40 € (alt: 2,00 €) |
ab 196 g/km | 4,00 € (alt: 2,00 €) |
Sockelbetrag pro angefangene 100 ccm | Benziner: 2,00 € Diesel: 9,50 € |
Nun die gute Nachricht: Die Erhöhung gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2021 zugelassen werden. Bereits zugelassene bzw. Gebrauchtfahrzeuge betrifft die neue Kfz-Steuer nicht. Auch für alle Neuwagen, die noch bis Ende 2020 zugelassen werden, gelten die bisherigen Beiträge.
Also: Wenn Dein Auto erstmalig vor dem 01.01.2021 angemeldet wurde, trifft dich die neue Kfz-Regelung nicht. Es gilt weiterhin die aktuelle Steuer mit den 2 Euro-Schritten pro g/km zuzüglich dem Sockelbetrag je nach Hubraum und Motorart. Beide Faktoren kannst Du aus deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen. Mit einem Kfz-Rechner kannst Du deine anfallende Steuer aus- oder nachrechnen.
Fazit:
Wenn Du überlegst Dir ein neues PS-starkes Auto anzuschaffen, solltest Du es bis Ende 2020 noch tun. Zusätzlich zu der noch aktuell geltenden Kfz-Steuer, profitierst Du auch von der niedrigeren Mehrwertsteuer.